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Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stellt eine gesetzliche Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 SGB IX dar. Die Umsetzung dient der Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Der Fokus liegt auf der Unterstützung von Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen sind. Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und zur Vorbeugung erneuter Erkrankungen.

Der arbeitsmedizinische Beitrag zur erfolgreichen Wiedereingliederung

Die Durchführung des BEM-Verfahrens erfordert Vertraulichkeit und fachliche Fachexpertise. Als externe arbeitsmedizinische Praxis in München erfolgt die neutrale Beratung sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Die Teilnahme am BEM ist für Beschäftigte freiwillig. Der Erfolg hängt von der individuellen Betrachtung der gesundheitlichen Situation im Kontext der jeweiligen Arbeitsplatzanforderungen ab.

Der Prozess beginnt mit einer Erfassung der gesundheitlichen Einschränkungen im Verhältnis zu den Belastungen am Arbeitsplatz. Hierbei erfolgt die Analyse, ob organisatorische, technische oder ergonomische Anpassungen notwendig sind.

Mögliche Maßnahmen

  • Stufenweise Wiedereingliederung: Die schrittweise Steigerung der täglichen Arbeitszeit nach dem Hamburger Modell zur schonenden Heranführung an die volle Arbeitsbelastung.
  • Arbeitsplatzanpassung: Die Optimierung von Ergonomie, Arbeitsmitteln oder Umgebungsbedingungen.
  • Belastungsreduktion: Die Umgestaltung von Arbeitsabläufen oder die vorübergehende Befreiung von bestimmten Aufgabenbereichen.
  • Qualifizierung und Umsetzung: Die Prüfung von internen Qualifizierungsmaßnahmen oder der Wechsel auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz.

Die arbeitsmedizinische Expertise gewährleistet die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben (DSGVO). Medizinische Details verbleiben unter der ärztlichen Schweigepflicht. Dem Arbeitgeber werden ausschließlich die konkreten Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitsorganisation übermittelt. Durch die frühzeitige Einbindung der Arbeitsmedizin lassen sich Fehlzeiten reduzieren, Fachkräfte langfristig im Unternehmen halten und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten sichern.

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